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deutsche frau
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Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 81

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HALLO habe hier schon sehr viel gelesen über Besuchervisum etc.
Nun habe ich aber selber das Problem, weil ich einen sehr guten freund von indien im sommer 08 hier nach D einladen möchte. habe aber leider keinen Plan wo man den ANtrag stellt.
darum bitte ich euch hier um Hilfe!!!!!!!!!!!!!!
DANKE EUCH
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BigTo
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Alter: 21
Anmeldungsdatum: 04.02.2008
Beiträge: 6

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| Entweder hier oder im Reisebüro, wenn ich mich nicht irre...
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tonie
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 545

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bigto,
ich glaube, du hast da etwas mißverstanden, - der indische Bürger muß mit einer Einladung von dem deutschen Gastgeber ( im Rathaus oder Bezirksamt gibt es da Vordrucke) zur zuständigen deutschen Botschaft in Indien, nachzuweisen ist zur Einreise ein geregeltes Einkommen.
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Prema :-D
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Alter: 28
Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 821
Wohnort: Berlin

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| In der örtlichen Ausländerbehörde. Es nennt sich Verpflichtserklärung und du brauchst einen Gehaltnachweis und evtl. einen Nachweis über die Größe deiner Wohnung.
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deutsche frau
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Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 81

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Danke, ja daran habe ich auch schon gedacht. Weil ja die Ausländerbehörde immer fast das letzt WORT hat. Kann ich nicht auch zu meiner Meldebehörde ???? um mir solch einen Antrag zu holen!!!! warum muß ich einen gehaltsnachweis vorlegen??? ich denke der Eingeladene muß nachweisen ob und wieviel er im Ausland verdient ob er dann auch mit Sicherheit wieder zurück nach Indien kommt.
wo kann ich mich denn erkundigen
danke euch
bis denne
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Prema :-D
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Alter: 28
Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 821
Wohnort: Berlin

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Ruf doch einfach an die Ausländerbehörde an.
Du musst mit Sicherheit einen Gehaltsnachweis vorlegen, wenn du für deinen Freund bürgen möchtest, damit du eventuelle Kosten decken kannst. Du bist dann sozusagen für ihn verantwortlich. Sollte er nicht rechzeitig ausreisen und abgeschoben werden, müsstest du ja auch die Kosten begleichen. Du musst außerdem nachweisen, dass du genügend Platz für die Unterbringung hast. Und genau: Der Eingeladene sollte seine Rückkehrwilligkeit glaubwürdig machen. Z.B. ist günstig wenn er Vermögen hat, Familie, am Besten Ehepartner und Kinder, und sonstiges was ihn an Indien bindet. Natürlich auch einen guten Job mit Arbeitsvertrag und eine Bestätigung des Arbeitgebers über den Urlaub.
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mawi2808
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 58
Wohnort: Münster

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Hallo, du kannst dich bei deinem zuständigen Amt für Ausländerangelegenheiten erkundigen. Ich bekam hier in MS die Auskunft, dass ich für eine Verpflichtungserklärung mitzubringen habe:
- eigenen Pass
- 25 Euro Gebühr
- Angaben der einzuladenden Person (Name, Vorname, Geb.-Datum u. Ort, Anschrift im Heimatland
Weiterhin (O-Ton):
Für die Darlegung der finanziellen Leistungsfähig benötigen wir noch folgende Unterlagen:
- Mietvertrag bzw. Nachweis der Mietkosten
- die drei letzten Verdienstnachweise
LG, Martina
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deutsche frau
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Anmeldungsdatum: 16.11.2006
Beiträge: 81

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Hallo Marina,
danke, jetzt bin ich doch einwenig erleichtert. Mit diesen Gedanken was die alles von einem haben wollen, kann man jetzt schon anfangen:
EINE FRAGE NUR KURZ HAST DU SCHON MAL JEMANDEN EINGELADEN AUS INDIEN????
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mawi2808
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Alter: 49
Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 58
Wohnort: Münster

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Noch nicht, stehe kurz davor . Wir wissen nur noch nicht den genauen Termin.
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tonie
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Anmeldungsdatum: 18.03.2008
Beiträge: 545

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| die Verpflichtungserklärung kannst du dir auch downloaden, google mal" Verpflichtungserklärung".
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